Häufig gestellte Fragen


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Was geschieht, wenn in einer Wohnung nicht abgelesen wurde oder nicht abgelesen werden konnte?

Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen, z. B. wegen Unzugänglichkeit der Wohnung für unseren Ableser, nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er gem. § 9a Heizkostenverordnung vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Der somit ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde zu legen.

Kann ich vor dem Besuch meines Ablesers eine Kontrollablesung durchführen?

Ja, aber Ihre Ablesewerte können im Einzelfall von denen des Ablesers abweichen. Denn eine genaue Ablesung ist bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip nur bei Abnahme des Geräteoberteils möglich. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und elektronischen Wasserzählern ist durch Betätigung der Sensortaste der abgespeicherte Stichtagswert über das LC-Display abrufbar. Ablesewerte bei mechanischen Wasserzählern können direkt am Rollenzählwerk ermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Ableser bei seiner Arbeit zu begleiten, um Ablesedifferenzen zu vermeiden.

Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Ablesung?

Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Vertrag mit Ihrer Hausvewaltung/Ihrem Vermieter. Die Hausverwaltung/der Vermieter hat Ihnen gegenüber die Pflicht, ein Mal jährlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Die rechtliche Grundlage bildet die Heizkostenverordnung (Duldungspflicht des Mieters zur Ausstattung und Ablesung von Messgeräten).

Bei der Ablesung wurde vergessen, ein Gerät abzulesen.

Bitte wenden Sie sich direkt an den für Sie zuständige Projektmanager bei der IGEMET. Unter dem Punkt "Kontakt" erhalten Sie entsprechende Hinweise.


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Quelle: Firma ISTA Deutschland GmbH
Wir bedanken uns bei der ISTA für die Genehmigung die FAQ's ihrer Homepage auf unserer Website veröffentlichen zu dürfen.