Häufig gestellte Fragen


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Wie kann ich die Abrechnung überprüfen?

Die Abrechnung wurde von uns treuhänderisch bei bundesweit arbeitenden Abrechnungsunternehmen beauftragt und von diesen erstellt.

Die Rechnungen für die umgelegten Kosten können Sie bei Bedarf bei uns einsehen.

Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen einmalig auch Einzelkopien (bis zu 5 Kopien) kostenlos auf dem postalischen Weg zur Verfügung. Bei einem größeren Umfang berechnen wir hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,50 €/pro Kopie.

Wo finde ich in der Abrechnung meine abgelesenen Einheiten wieder?

1. Techem
Auf Seite 2 der Abrechnung finden Sie unter der Rubrick „Ihre Ablesewerte“ die Verbrauchwerte aller Zähler Ihrer Wohnung/Mietfläche aufgelistet. Ihr Verbrauch wird errechnet, indem die „Ablesewerte alt“ von den „Ablesewerten neu“ abgezogen werden.
Bitte kontrollieren Sie die dort aufgeführten Ablesewerte unbedingt mit den im Ableseproto-koll der Fa. Techem aufgeführten Daten.

2. ISTA
Ihre abgelesenen Einheiten finden Sie auf der Einzelabrechnung unter der Überschrift "IHRE ABRECHNUNG" wieder. Antworten zu Detailfragen finden Sie auf der Abrechnungsrückseite unter "Erläuterungen zur Kostenabrechnung".

3. Brunata
Die Verbrauchswerte sind im Ableseprotokoll festgehalten worden. Nach der Ablesung haben Sie vom Ableser der Fa. Brunata einen Durchschlag des Protokolls erhalten. Zudem finden Sie auf Ihrer Einzelabrechnung unter der Überschrift „Informationen für den Nutzer“ die Summe der abgelesenen Einheiten aufgelistet. Die Summe dieser abgelesenen Einheiten wird in Ihrer Heizkosten-Einzelabrechnung als verbrauchsabhängiger Anteil der Heizkostenabrechnung abgerechnet.

4. Abrechnung nach Mietfläche
Der Gebäudeeigentümer hat nach der Heizkostenverordnung den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen und zu diesem Zweck die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen. Die Nutzer haben dies zu dulden.

Der Nutzer ist gleichzeitig aber auch berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen. Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Bei den gewerblich genutzten Immobilien der IGEMET existieren Übereinkünfte der Mieter mit der IGEMET darüber, eine verbrauchabhängige Abrechnung zu verzichten. Eine solche schriftlich zu vereinbarende Übereinkunft, macht dann Sinn, wenn in einer Immobilie der Nutzungszweck aller Mieter vergleichbar ist.

Dies ist z. B. in einem ausschließlich als Gewerkschaftshaus genutzten Gebäude möglich. Das Einsparpotential liegt in etwa bei 10 – 15 %. Dies sind die Kosten für die Erfassungs-geräte und das in diesem Zusammenhang zu beauftragenden Abrechnungsunternehmen.


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Quelle: Firma ISTA Deutschland GmbH
Wir bedanken uns bei der ISTA für die Genehmigung die FAQ's ihrer Homepage auf unserer Website veröffentlichen zu dürfen.